Ziele
Hier sollen demnächst monatlich ein VOLLPFOSTEN DES MONATS verliehen werden. Jeder kann einen Vorschlag einreichen, und begründen warum diese Person aus Behörden, Gesellschaft, Institutionen, Justiz, Politik und Polizei etc. den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS redlich verdient hat. Dabei wird hier ausdrücklich aus ARTIKEL 5 des Grundgesetzes (§5 GG) verwiesen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein sehr hochrangiges Grundrecht. Besonders Behördenmitarbeiter, Justiz, Politik und Polizisten müssen sich hier auch überspitze Kritik gefallen lassen, denn Grundrechteinhaber sind ausschließlich die Bürger. Beamte, Behördenmitarbeiter, Juristen im Staatsdienst, Politiker und Polizisten sind in ihrer Funktion kein Grundrechteinhaber, sondern haben diese dem Bürger als Grundrechteinhaber … Ziele weiterlesen