Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats Februar 2022 – Richterin Klumpe

Wir kümmern uns mal wieder um Herrn Schreiber aus Gelsenkirchen. Herr Schreiber ist nämlich ein Phänomen. Er wurde bereits mehrfach Opfer von Straftaten, und dafür anschließend regelmäßig von der Staatsanwaltschaft angeklagt. 

Z. B. wurde Herr Schreiber, der auch noch schwer behindert ist, von einem 18-Jährigen angegriffen, und anschließend von der Staatsanwaltschaft Essen angeklagt, weil er den Täter angegriffen haben sollte. Die Sache landete vor Gericht. Richterin Klumpe vom Amtsgericht Gelsenkirchen, und auch die Staatsanwältin konnten aber ein Video von dem Angriff ansehen, und kamen danach beide zu dem eindeutigen Ergebnis, dass nicht der Rollstuhlfahrer der Angreifer war, sondern der 18-Jährige. 

Und Richterin Klumpe spielte nicht nur in diesem Verfahren eine Rolle, sondern auch im nächsten Verfahren. Eine ziemlich unrühmliche Rolle.

Herr Schreiber hat von Richterin Klumpe ein Schreiben bekommen, was angeblich ein Strafbefehl sein soll. Tatsächlich kann man das Schreiben aber kaum als Strafbefehl bezeichnen, weil das beschmierte Papier soviel Ungereimtheiten aufweist, dass man es eher als Comic bezeichnen möchte. 

Lt. diesem Comic/Strafbefehl hat Herr Schreiber im Februar 2021 über Ebay eine Atemschutzmaske bestellt und bezahlt. Tatsächlich handelte es sich nicht um eine Atemschutzmaske, sondern um eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät, aber solche Kleinigkeiten interessiert weder das Gericht, noch die Staatsanwaltschaft. Gekauft wurde die Maske auch nicht bei Ebay, sondern bei Ebay-Kleinanzeigen.

Auch dass die Ware bisher noch immer nicht Herrn Schreiber geliefert wurde, und er bisher auch sein Geld nicht zurückbekam, interessiert weder das Gericht, noch die Staatsanwaltschaft. Drei Wochen nach dem Kauf stellte dann Herr Schreiber bei der Polizei Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen des Verdachts des Betrugs. 

Nachdem Herr Schreiber Strafantrag gesellt hatte, behauptete der Verkäufer dann, dass das Päckchen an ihn zurückgekommen wäre. Das kann sein, oder auch nicht, ein Beweis dafür liegt bisher nicht vor. Und wieso Päckchen? Lt. der Annonce sollte die Ware mit DHL als Paket versendet werden, also versichert und mit Sendungsnummer, und nicht als Päckchen.  Wenn die Ware tatsächlich als Päckchen verschickt worden sein sollte, dann gibt es diesbezüglich natürlich keinen Betrug des Verkäufers, allerdings handelt es sich dennoch um Betrug, weil die Ware als billigeres Päckchen verschickt worden war. Wäre das Päckchen beim Käufer angekommen, dann würde wahrscheinlich niemand ein Fass aufmachen und von Betrug sprechen, weil der Verkäufer bei den Versandkosten 50 Cent ergaunert hat, aber das Päckchen kam halt nicht beim Empfänger an, und das ist genau dem Umstand zu verdanken, dass die Ware nicht als Paket, nicht versichert, und ohne Sendungsnummer verschickt wurde. Mit einer Sendungsnummer wäre das alles nachvollziehbar gewesen, so aber nicht. 

Nachdem das Päckchen angeblich an den Verkäufer zurückgegangen sein sollte, hätte der die Ware ja erneut als Paket versenden können, das hat er aber nicht gemacht. Die Ware liegt noch immer bei ihm, und auch das bereits bezahlte Geld hat er nicht wieder zurückgeschickt, damit liegt also noch immer eine Straftat vor. Um Betrug handelt es sich zwar nicht, zumindest nicht bei der Ware, aber es gibt da noch den Straftatbestand der UNTREUE. 

Die Strafanzeige wegen Betrug wurde von der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt, auf den 50 Cent bei den Versandkosten ging man nicht ein, und auch wegen der Untreue, wegen der rechtswidrig einbehaltenen Ware, wurde nicht weiter ermittelt. Man muss sich sogar fragen, warum die Staatsanwaltschaft Essen überhaupt gegen einen Täter aus Köln ermittelt hat, wäre das nicht die Aufgabe der STA Köln gewesen?

Vielleicht haben sie das gemacht, weil sie Angst hatten, dass die STA Köln das Verfahren gegen den Verkäufer nicht eingestellt hätten. Immerhin, im Januar 2022 wurde mir mitgeteilt, dass das Strafverfahren wegen Betrug eingestellt wurde, und schon im Februar 2022 gab es einen Strafbefehl gegen mich. Natürlich vollkommen ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs, denn eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung gab es natürlich nicht. Warum auch, das hält ja nur auf, wenn das Wunschergebnis schon vorher feststeht. 

Js 7xx/19, so lautet das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen. Warum 19, warum nicht 21 oder 22? Das ist eine der Fragen, die man in dem Verfahren stellen muss. 

Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt also seit 2019 gegen Herrn Schreiber, in der Hoffnung, dass dieser 2021 oder 2022 eine Straftat begeht. Das ist doch mal eine coole Nummer, oder? Und der Tattag soll im August 2019 gewesen sein, weil Herr Schreiber im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt hat, und dann im März 2021 eine Straftat angezeigt hat, weil die bezahlte Ware nicht geliefert wurde.

Wenn eine Staatsanwaltschaft so einen völlig bescheuerten Strafbefehl beantragt, ist das schon verdammt peinlich, was sagt man dazu, wenn das auch noch eine Richterin unterschreibt?

Ehrlich, wir vom BdF haben ja häufig Zweifel, was Richter an der UNI so lernen. Jura, da haben wir häufig Zweifel. Aber Lesen, das lernt man doch nicht an der UNI, das lernt man doch schon an der Grundschule. Wer also im Jurastudium pennt, der sollte wenigstens Lesen an der Grundschule gelernt haben. Und wer Lesen kann, der kann doch niemals einfach so einen Strafbefehl unterzeichnen, in dem jemand vorgeworfen wird, er habe im März 2021 eine Person angezeigt, wenn das Aktenzechen aus 2019 stammt.

 

 

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