Die Staatsanwaltschaft ist für die Anklagen zuständig. Das bedeutet jedoch nicht, dass die alles und jeden grundlos anklagen dürfen. Im Gegenteil, ein Staatsanwalt hat die Aufgabe bei ihren Ermittlungen sowohl belastend als auch entlastend zu ermitteln. Man hat den Eindruck, dass das vielen Staatsanwälten überhaupt nicht bekannt ist. Viele Staatsanwälte sehen anscheinend ihre Aufgabe darin, auf jeden Fall belastend zu ermitteln, und scheinen häufig sogar vorsätzlich entlastendes vorsätzlich zu verschweigen.
Bzw. kommt es darauf an, gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt. Strafverfahren gegen Behörden und deren Mitarbeiter werden gerne sehr schnell eingestellt, während gegen den Bürger in jeden erdenklichen Schwachsinn ermittelt wird.
In diesem Strafverfahren ging es nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur ermitteln darf, wenn es einen gültigen Strafantrag gibt. Schon den gültigen Strafantrag gab es nie. Zwar hatte der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts gestellt, aber der war dazu nicht berechtigt, was bedeutet, dass es den gesetzlich notwendigen Strafantrag niemals gab. Das interessierte aber weder die ermittelnde Staatsanwaltschaft Essen, noch die Staatsanwältin Schikowski von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm.
Auch die behauptete Beleidigung gab es niemals. Was es gab, war ein hypothetischer Beitrag im Internet, also eine reine Satire, über den Betrieb der Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Essen Anklage wegen angeblicher Beleidigung, und hatte damit sogar Erfolg, sowohl beim Amtsgericht Essen, als auch dem Landgericht Essen. Der Fall landete danach beim OLG Hamm. Jetzt kam die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ins Spiel. Die Staatsanwältin Schikowski, hätte wohl mindestens einen von vier vorhandenen Rechtsfehler erkennen müssen, aber in ihrem Schreiben beantragte sie die Ablehnung der Revision. Man darf wohl davon ausgehen, dass sie mehr an einer Verurteilung, als an echter Rechtsprechung interessiert war. Das Schreiben vom 7.7.2022 zeigt, dass nicht auf einer der im Urteil vorhandenen 4 Rechtsfehler eingegangen wurde.
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Dafür hat man wohl den VOLLPFOSTEN DES MONATS redlich verdient.
Das OLG hat das Urteil des AG Essen und des LG Essen aufgehoben. Die 3 Richter haben einstimmig festgestellt, dass es 4 Rechtsfehler gab, von denen die Staatsanwältin Schikowski ebenfalls keinen erkannt haben will.
Hier findet man den Beschluss des OLG Hamm.
SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.