Staatsanwaltschaft Essen: Vollpfosten des Monats NOVEMBER 2020 – STAATSANWÄLTIN KAUFMANN

Die STAATSANWALTSCHAFT ESSEN hat den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS eigentlich beinahe jeden Monat verdient. Wir haben den amtlichen Zentralregisterauszug von Herrn Bernd Schreiber eingesehen. Dort gibt es keinerlei Einträge. Dennoch berichtet Herr Schreiber, dass er regelmäßig Anklagen von der Staatsanwaltschaft Essen erhält. Offenbar ist denen nichts zu blöd, um gegen Herrn Schreiber vorzugehen. Z. B. ist bekannt, dass ein Polizist bei einer Inobhutnahme einen 12-jährigen Jungen getreten hat. Wer nun glaubt, die zuständige Staatsanwaltschaft hätte den Polizisten wegen Körperverletzung angeklagt, weil es von dem Vorfall sogar ein Video gab, und dort der Tritt eindeutig zusehen ist, der irrt aber gewaltig. … Staatsanwaltschaft Essen: Vollpfosten des Monats NOVEMBER 2020 – STAATSANWÄLTIN KAUFMANN weiterlesen

Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats August 2020 – Richterin Huthmacher

Zunächst eine Frage an den gesunden Menschenverstand.

Wenn ein 18-Jähriger und ein 61-jähriger Rollstuhlfahrer eine körperliche Auseinandersetzung haben, wer wird dann wohl diese körperliche Auseinandersetzung begonnen haben?

In diesem Beitrag geht es um ein Video. Das Video zeigt, wie ein 18-jähriger einen Rollstuhlfahrer angreift. Wenn sie ihren gesunden Menschenverstand befragt haben, und der zu dem Ergebnis kam, dass es wesentlich wahrscheinlicher ist, dass ein 18-Jähriger einen 61-jährigen Rollstuhlfahrer angreifen wird, als umgekehrt, dann wird sie das Video vermutlich nicht in Erstaunen versetzen.

Sollte sie das Video doch verwundern, weil sie etwas anderes vermutet hätten, dann liegen sie zwar falsch, können aber noch immer Huthmacher werden, oder Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen werden, zumindest beim Familiengericht.

Der Rollstuhlfahrer hat nach dem Angriff des 18-Jährigen, beim Amtsgericht Gelsenkirchen einen Gewaltschutzantrag gestellt. Das Familiengericht hat dem Gewaltschutzantrag zunächst stattgegeben, und entschieden, dass sich der 18-Jährige dem Rollstuhlfahrer nicht näher als 20 Meter kommen darf. Gegen diese Entscheidung hat dann der 18-jährige Angreifer Rechtsmittel eingelegt. Beim Termin zeigte er der Richterin, die wohl besser Huthmacher geworden wäre, das Video.

Nachdem die Richterin das Video gesehen hatte, behauptete sie erst, dass der Rollstuhlfahrer den 18-Jährigen angegriffen hätte. Auf Intervention des Rollstuhlfahrers sah sie sich das Video erneut an, und musste dann zugeben, dass der 18-Jährige der Angreifer war, und zuerst zugeschlagen hatte.

Dabei bewertete sie aber nur den Angriff um 0:44/0:45. Trotzdem hob sie den vorherigen Beschluss wieder auf, und begründete dies damit, dass der Schlag des Angreifers angeblich nicht fest gewesen wäre.

Gehts noch? Es ist doch egal, ob der Typ fest zugeschlagen hat, oder nicht so fest. Er hat überhaupt niemand anzugreifen und schon gar nicht einen schwer körperbehinderten Rollstuhlfahrer.

Die Szene um 0:33, mit dem angedeuteten oder versuchten Kopfstoß interessierte die Richterin nicht, und auch nicht der Tritt um 0,46/0:47.

Bei der Gesamtbetrachtung des Videos muss zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Gewaltschutzbeschluss gegen den 18-jährigen Angreifer niemals hätte aufgehoben werden dürfen.

Es gab übrigens noch ein Strafverfahren. Allerdings war nicht der Angreifer angeklagt, sondern den Rollstuhlfahrer wollte man dafür verknacken, dass er sich von dem 18-Jährigen hat angreifen lassen. Soweit ist es hier in diesem Land also gekommen.

Auch in dem Strafverfahren wurde das Video gezeigt, und die Richterin Klumpe, die hier auch schon einen VOLLPFOSTEN DES MONATS erhalten hat, erkannte dann richtig, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr gehandelt hatte, und sie bewertete auch das vorherige Verhalten des Angreifers richtig, der mehrfach in den absoluten Persönlichkeitsbereich des Rollstuhlfahrers eingedrungen war.

Richterin Huthmacher hat es sich sicherlich verdient einen VOLLPFOSTEN DES MONATS verliehen zu bekommen.

 

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Ziele

Hier sollen demnächst monatlich ein VOLLPFOSTEN DES MONATS verliehen werden. Jeder kann einen Vorschlag einreichen, und begründen warum diese Person aus Behörden, Gesellschaft, Institutionen, Justiz, Politik und Polizei etc. den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS redlich verdient hat. Dabei wird hier ausdrücklich aus ARTIKEL 5 des Grundgesetzes (§5 GG) verwiesen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein sehr hochrangiges Grundrecht. Besonders Behördenmitarbeiter, Justiz, Politik und Polizisten müssen sich hier auch überspitze Kritik gefallen lassen, denn Grundrechteinhaber sind ausschließlich die Bürger. Beamte, Behördenmitarbeiter, Juristen im Staatsdienst, Politiker und Polizisten sind in ihrer Funktion kein Grundrechteinhaber, sondern haben diese dem Bürger als Grundrechteinhaber  … Ziele weiterlesen

Amtsgericht Otterndorf: Vollpfosten des Monats Januar 2020 – Richter Wünsch

Das Amtsgericht Otterndorf ist ein sehr kleines Gericht in Niedersachsen. Nur 5 Richter sind dort tätig. Natürlich können nicht alle Richter gleich gut sein. Schon ein altes Sprichwort sagt: „Einer muss ja der Dumme sein“. Welcher Richter im Dezember 2019 könnte wohl der dümmste Richter beim AG Otterndorf gewesen sein? Bei 5 Richtern existiert eine statistische Chance von 20 %. Die Chance der dümmste Richter des Monats zu werden ist also ziemlich groß. In einem Jahr besteht die durchschnittliche Chance für jeden Richter dort mehr als zweimal der dümmste Richter des Monats zu werden. Beim Amtsgericht Otterndorf hat für uns … Amtsgericht Otterndorf: Vollpfosten des Monats Januar 2020 – Richter Wünsch weiterlesen

Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats November 2019 – Richterin Klumpe

https://beamtendummhome.files.wordpress.com/2020/04/20200112-vollpfosten-01.jpg?w=298&h=350Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat. Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte. Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem … Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats November 2019 – Richterin Klumpe weiterlesen