Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats August 2020 – Richterin Huthmacher

Zunächst eine Frage an den gesunden Menschenverstand.

Wenn ein 18-Jähriger und ein 61-jähriger Rollstuhlfahrer eine körperliche Auseinandersetzung haben, wer wird dann wohl diese körperliche Auseinandersetzung begonnen haben?

In diesem Beitrag geht es um ein Video. Das Video zeigt, wie ein 18-jähriger einen Rollstuhlfahrer angreift. Wenn sie ihren gesunden Menschenverstand befragt haben, und der zu dem Ergebnis kam, dass es wesentlich wahrscheinlicher ist, dass ein 18-Jähriger einen 61-jährigen Rollstuhlfahrer angreifen wird, als umgekehrt, dann wird sie das Video vermutlich nicht in Erstaunen versetzen.

Sollte sie das Video doch verwundern, weil sie etwas anderes vermutet hätten, dann liegen sie zwar falsch, können aber noch immer Huthmacher werden, oder Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen werden, zumindest beim Familiengericht.

Der Rollstuhlfahrer hat nach dem Angriff des 18-Jährigen, beim Amtsgericht Gelsenkirchen einen Gewaltschutzantrag gestellt. Das Familiengericht hat dem Gewaltschutzantrag zunächst stattgegeben, und entschieden, dass sich der 18-Jährige dem Rollstuhlfahrer nicht näher als 20 Meter kommen darf. Gegen diese Entscheidung hat dann der 18-jährige Angreifer Rechtsmittel eingelegt. Beim Termin zeigte er der Richterin, die wohl besser Huthmacher geworden wäre, das Video.

Nachdem die Richterin das Video gesehen hatte, behauptete sie erst, dass der Rollstuhlfahrer den 18-Jährigen angegriffen hätte. Auf Intervention des Rollstuhlfahrers sah sie sich das Video erneut an, und musste dann zugeben, dass der 18-Jährige der Angreifer war, und zuerst zugeschlagen hatte.

Dabei bewertete sie aber nur den Angriff um 0:44/0:45. Trotzdem hob sie den vorherigen Beschluss wieder auf, und begründete dies damit, dass der Schlag des Angreifers angeblich nicht fest gewesen wäre.

Gehts noch? Es ist doch egal, ob der Typ fest zugeschlagen hat, oder nicht so fest. Er hat überhaupt niemand anzugreifen und schon gar nicht einen schwer körperbehinderten Rollstuhlfahrer.

Die Szene um 0:33, mit dem angedeuteten oder versuchten Kopfstoß interessierte die Richterin nicht, und auch nicht der Tritt um 0,46/0:47.

Bei der Gesamtbetrachtung des Videos muss zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Gewaltschutzbeschluss gegen den 18-jährigen Angreifer niemals hätte aufgehoben werden dürfen. So etwas bringen nur echte Vollpfosten zustande.

Es gab übrigens noch ein Strafverfahren. Allerdings war nicht der Angreifer angeklagt, sondern den Rollstuhlfahrer wollte man dafür verknacken, dass er sich von dem 18-Jährigen hat angreifen lassen. Soweit ist es hier in diesem Land also gekommen.

Auch in dem Strafverfahren wurde das Video gezeigt, und die Richterin Klumpe, die hier auch schon einen Titel erhalten hat, erkannte dann richtig, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr gehandelt hatte, und sie bewertete auch das vorherige Verhalten des Angreifers richtig, der mehrfach in den absoluten Persönlichkeitsbereich des Rollstuhlfahrers eingedrungen war.

3 Gedanken zu “Amtsgericht Gelsenkirchen: Vollpfosten des Monats August 2020 – Richterin Huthmacher

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