Wenn mich mal einer fragt, wen ich für die dümmste Behörde der Welt halte, dann würde die Antwort sicherlich lauten, dass dies die Staatsanwaltschaft Essen sein dürfte. Das ist natürlich keine Beleidigung der Behörde, sondern einfach meine ganz persönliche Meinung, die ich ja wohl noch haben darf. Ein Gedanke also, und die Gedanken sind bekanntlich (immer noch) frei. Manchmal sind Gedanken sogar so frei, dass sie sich den Weg in die Welt bahnen. Diese Freiheit nehmen sich die Gedanken halt manchmal.
Meine Probleme mit der Justiz, mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Amtsgericht Essen oder jetzt mit dem Landgericht Essen, beginnen halt immer bei der Staatsanwaltschaft Essen. So eine Staatsanwaltschaft hat natürlich durchaus eine Existenzberechtigung. Bekanntlich soll man dort Strafverfolgung betreiben, aber irgendwie kann ich immer seltener erkennen, dass die das wirklich machen.
Nehmen wir zum Beispiel mal nicht die Staatsanwaltschaft Essen, sondern beginnen mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Da gab es doch mal eine Anzeige gegen einen Polizist, der ziemlich deutlich vor laufender Videokamera ein Kind getreten hatte. Es folgte eine Strafanzeige gegen den Polizisten, bei dem es die Staatsanwaltschaft äußerst eilig hatte das Strafverfahren einfach einzustellen. Dafür wurden dann die Leute verfolgt, wie Angela Marsch, und andere, die den Fall öffentlich gemacht hatten. Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft hat den Täter geschützt, und Menschen, die sich über das Verhalten des Polizisten beschwert haben, wurden von der Staatsanwaltschaft verfolgt, und von den Gerichten verurteilt. Bekanntlich gehört auch dazu. Ich wurde wegen angeblicher Beleidigung von der Richterin xLUMPx verurteilt, natürlich weil mich die Staatsanwaltschaft Essen angeklagt hatte. (Beim Landgericht Essen habe ich dann das Verfahren doch gewonnen.)
Seit 1996 werde ich ständig von der Staatsanwaltschaft Essen wegen irgendwelchen Schwachsinn angeklagt. Manchmal gewann ich diese Strafverfahren bereits in der ersten Instanz, und manchmal musste ich auch bis zum Landgericht gehen, bis der Unsinn eingestellt wurde.
Mein erstes Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen war wegen angeblich falscher Verdächtigungen. Verurteilt wurde ich von dem Amtsrichter Bernd Grewer. Das Urteil des Richters war zwar falsch, aber ich würde diesen Richter dennoch nicht als Idioten bezeichnen. Da gab es im Laufe der Jahre weitaus dümmere. Richter Grewer war später stellvertretender Direktor am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, und dann Direktor am Amtsgericht Witten. Eigentlich sollte man von so einer Person eine gewisse Kompetenz erwarten dürfen, aber warum er in meinem Falle, der bestimmt nicht schwierig war, so total versagte, ist mir unklar. Auf YouTube gibt es sogar ein Video, dass bei einer Veranstaltung am Amtsgericht Witten entstanden ist.
Sein falsches Urteil wurde dann vom Landgericht Essen wieder aufgehoben, ohne dass ich überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung erschienen wäre. Die Richterin erkannte sofort, dass das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen rechtsfehlerhaft gewesen war.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, hatte ich schon bei dem Schriftwechsel mit dem Landgericht den Eindruck gewonnen, dass ich es hier mit einer guten, oder vielleicht sogar sehr guten Richterin zu tun hatte. Das war damals sehr wichtig, weil ich zwischenzeitlich schon den Eindruck gewonnen hatte, dass eventuell die gesamte Justiz völlig verblödet sein könnte. Es war also diese Richterin, die mir damals einen Restglauben an den Rechtsstaat zurückgab.
Letztendlich gewann ich also mein erstes Strafverfahren, welches von der Staatsanwaltschaft Essen gegen mich geführt wurde. Es gab noch zwei weitere Strafverfahren wegen angeblich falscher Verdächtigungen der Staatsanwaltschaft Essen gegen mich, die sogar schon beim Amtsgericht gewonnen wurden.
In einem weiteren Strafverfahren behauptet die Staatsanwaltschaft Essen, ich hätte angeblich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das wunderte mich schon, denn ich hatte bis damals in meinem ganzen Leben noch überhaupt keine eidesstattliche Versicherung abgegeben, und konnte von daher auch keine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Dennoch meinte die Staatsanwaltschaft Essen mich diesbezüglich anklagen zu können.
Für das Verfahren war die Amtsrichterin Blanc zuständig. Diese teilte der Staatsanwaltschaft Essen schriftlich mit, dass man das Verfahren gegen mich einstellen müsse, weil ich ja überhaupt nichts getan hätte. Wie gesagt, wer noch nie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, kann auch keine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben. Dennoch schrieb die Staatsanwaltschaft Essen zurück, dass sie trotzdem ein Strafverfahren gegen mich durchführen wollen.
Es gibt im Strafgesetzbuch den Straftatbestand der (wesentlichen) Verfolgung Unschuldiger, den ich in diesem Fall als erfüllt ansah. Es kam also zu einem Strafverfahren gegen mich, und während der Verhandlung, habe ich nach dem Verlesen der Anklage zwei Staatsanwälte und die Richterin vorläufig festgenommen. Natürlich habe ich am Ende auch diese Strafverfahren gegen mich wieder gewonnen. Ein weiteres Strafverfahren, wegen der vorläufigen Festnahme der Richterin, und der beiden Staatsanwälte, gab es natürlich nicht. Sie werden wohl gewusst haben warum nicht.
Und so geht das inzwischen seit Jahren. Eine Frau behauptet im Internet, ich würde angeblich ins Waschbecken kacken. Ich lass mir natürlich solchen Unsinn nicht gefallen, und reagiere auf die Verleumdungen dieser gestörten Frau. Unter anderem nenne ich sie Prinzessin Paranoia. Prompt stellt sie Strafantrag gegen mich, und die Staatsanwaltschaft Essen hat nichts besseres zu tun, als zwei Strafverfahren gegen mich zu eröffnen. Natürlich habe ich beide Verfahren gewonnen, denn man muss sich nicht beleidigen und verleumden lassen.
Aber der Oberhammer war, als man mich angeklagt hatte, dass ich, als Rollstuhlfahrer, einen 18-jährigen Nachbarn angegriffen hätte. Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass es viel wahrscheinlicher ist, dass ein 18-Jähriger einen Rollstuhlfahrer angreift, als umgekehrt. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Essen die Anklage gegen den 18-jährigen Angreifer eingestellt, und im Gegenzug mich angeklagt. Während der Gerichtsverhandlung wurde ein Video gezeigt, welches eindeutig belegte, dass nicht ich der Angreifer war, sondern der 18-Jährige mich angegriffen hatte. Damit gingen auch diese Anklage gegen mich mal wieder in die Hose.
Mit jedem gewordenen Strafverfahren meint die Staatsanwaltschaft Essen offenbar, dass man wieder etwas erfinden müsste, was man mir wieder unterstellen könnte, in der Hoffnung endlich mal ein Verfahren gegen mich zu gewinnen.
Gerade eben erst habe ich wieder ein Strafverfahren gegen mich gewonnen. Endeten bisher meine Verfahren spätestens beim Landgericht Essen, so geriet ich dieses Mal an Richterin Postert, bei der ich mich ernsthaft die Frage stelle, wer diese Frau bloß zur Vorsitzenden Richterin gemacht hat.
In dem Strafverfahren gegen mich ging es um eine angebliche Beleidigung des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Ein Beitrag auf dem alten Blog von BEAMTENDUMM, sollte angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt haben. Unter anderem ging es um ein Meisterwerk der deutschen Dichtkunst, nämlich um das Gedicht:
trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,
denn schließlich seid ihr Volljuristen.
Eine Beleidigung Gelsenkirchener Amtsrichter kann ich in diesem Gedicht nicht erkennen, denn der Begriff VOLLJURISTEN ist ein Überbegriff für Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte. Warum sich dies also ausschließlich auf Richter des Amtsgerichts Gelsenkirchen beziehen sollte, erschließt sich mir nicht. Auch die anderen angeblichen Beleidigungn konnte ich nie erkennen, da dieser Beitrag von Anfang an als Satire angesehen wurde.
Ich glaube, Richterin Postert war mit dem Fall überfordert. Vielleicht wollte sie ihren Kollegen vom Amtsgericht Gelsenkirchen, und der Staatsanwaltschaft Essen einen Gefallen tun, auf jeden Fall machte sie es sich einfach, und übernahm das Urteil der Vorinstanz.
Ich versuche ja ganz bewusst ein straffreies Leben zu führen. Und deswegen war ich auch nicht bereit mich jetzt geschlagen zu geben. Gegen das Urteil der Vorsitzenden Richterin legte ich Revision ein, und beantragte die Zurückverweisung zu einer anderen Strafkammer des Landgerichts Essen, damit der Fall neu verhandelt wird.
Das Oberlandesgericht Hamm, folgte meinem Antrag nicht. Im Gegenteil, man ging noch viel weiter. Drei Richter am Oberlandesgericht entschieden einstimmig, dass das gesamte Urteil aufzuheben und komplett einzustellen ist. Der Beschluss des Oberlandesgericht Hamm ist durchaus lesenswert. Das Oberlandesgericht stellte fest:
- der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag gegen mich zu stellen. Wenn schon, dann hätte dies die Präsidentin des Landgerichts Essen machen müssen.
Ich stelle also fest, dass sowohl der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen, Dr. Kirsten, als auch das Amtsgericht Essen, sowie die Staatsanwaltschaft Essen, und natürlich die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Poster, allesamt inkompetent waren, um dies zu erkennen. - Das Amtsgericht Gelsenkirchen wurde niemals von mir, oder einer anderen Person, besonders von einem Mitglied des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN beleidigt.
- Bei dem Beitrag handelt es sich generell nicht um eine Beleidigung, sondern wie von mir immer behauptet, um reine Satire.
- Die Behauptung des Direktors vom Amtsgericht Gelsenkirchen, der Staatsanwaltschaft Essen, des Amtsgericht Essen, und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Essen, Poster, ich sei der Verfasser des satirischen Beitrags gewesen, sei rechtlich überhaupt nicht bewiesen worden.
Es gibt in unserem Rechtssystem mehrere Instanzen, unter anderem, um Fehler der Vorinstanz zu beheben. Genau das hat das Oberlandesgericht hier getan. Allerdings hätte bereits die Richterin Postert die gemachten Fehler der Vorinstanz beheben müssen. Nüchtern festgestellt muss ich sagen, sie hat total versagt. Nicht ein einziger Fehler des Amtsgerichts wurde von ihr als solcher erkannt und behoben. Das sieht doch nach absoluten Totalversagen aus. Und wieder stellt sich die Frage, wie konnte man diese Richterin bloß zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht machen. Im Gegensatz zu den Amtsgerichten, hatte ich ja vom Landgericht Essen durchaus eine einigermaßen positive Meinung, aber so eine Person bringt mit ihren (un-) Fähigkeiten das gesamte Gericht in Verruf. Und damit hat sich diese Richterin meiner Meinung nach den Titel
VOLLPFOSTEN DES MONATS
redlich verdient. Um Vorsitzende Richterin am Landgericht zu werden, ist es aus einer Sicht nicht ausreichend, dass man den Namen des Angeklagten richtig schreiben kann, da darf man durchaus mehr Wissen mitbringen.
Hier ein Video zu dem Beitrag.
https://demomobil.wordpress.com/2022/09/03/rede-vom-3-9-2022-in-essen-am-handelshof/
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